„Steuerberatung für Ihre Ferienwohnung in den Niederlanden“


Herzlich willkommen bei Advinez, Ihrem deutschsprachigen Steuerberater mit Spezialisierung auf Immobilien in den Niederlanden. Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in den Niederlanden besitzen oder vermieten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen Sie kompetent bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihre Ferienimmobilie.

 

Warum Advinez?

  • Deutschsprachige Beratung: Unsere Berater sprechen fließend Deutsch, Niederländisch und Polnisch – wir erklären alle steuerlichen Themen klar und verständlich.
  • Spezialisierung auf Ferienimmobilien: Wir kennen die Besonderheiten der Besteuerung von Ferienwohnungen (z. B. Box 3, fiktive Renditen) genau.
  • Grenzüberschreitende Expertise: Ob Sie als deutscher Eigentümer in den Niederlanden Steuern zahlen müssen, oder ob Mieteinnahmen relevant sind – wir navigieren Sie durch die Doppelbesteuerungsregelungen.
  • Vollständiger Service: Von der jährlichen Steuererklärung über Umsatzsteuerthemen bis zur Kommunikation mit dem niederländischen Finanzamt (Belastingdienst).

 

Unsere Leistungen für Ferienwohnungsbesitzer

1. Einkommensteuer (Aangifte Inkomstenbelasting)
Wir helfen Ihnen, Ihre niederländische Steuererklärung korrekt auszufüllen und Fristen einzuhalten.

2. Vermögenssteuer (Box 3)
Ihre Ferienwohnung wird in den Niederlanden steuerlich häufig in „Box 3“ geführt. Dabei wird eine fiktive Rendite auf den WOZ-Wert berechnet.

  • Tatsächliche Rendite beantragen: Falls Ihre tatsächlichen Einnahmen niedriger sind als die fiktive Rendite, können wir für Sie das Formular „Opgaaf Werkelijk Rendement“ für eine realitätsnahe Berechnung verwenden.
  • WOZ-Wert: Wir unterstützen Sie bei der Einordnung des WOZ-Werts, der Bewertungsgrundlage für die Steuerberechnung ist.

3. Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer / BTW)
Wenn Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, kann je nach Situation Umsatzsteuer anfallen. Beispielsweise gilt bei häufiger Vermietung eine 9 %-BTW-Regelung.

  • Unternehmerstatus: Wir prüfen, ob Sie aus steuerlicher Sicht als Unternehmer gelten, z. B. bei Vermietung an einen Betreiber oder bei häufigen Vermietungen.
  • Mehrwertsteueroptimierung: Zudem beraten wir bei der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer (z. B. bei Bau oder Renovierung). download.belastingdienst.nl+1

4. Gemeindesteuern & Touristensteuer
Wir informieren Sie über mögliche kommunale Steuern wie die niederländische „OZB“ (Grundsteuer) sowie lokale Touristen- oder Übernachtungssteuer, die bei Vermietung anfallen kann.

 

Außerdem helfen wir bei der korrekten Anmeldung bei der Gemeinde, falls erforderlich.

1. Beratung bei Immobilienerwerb
Wenn Sie eine Ferienimmobilie kaufen möchten, beraten wir Sie zu:

    • Grunderwerbsteuer (Overdrachtsbelasting) – aktuell 10,4 % bei bestehenden Objekten.
    • Finanzierung, Rechtsform und steuerlicher Strukturierung
    • Optimierung Ihres Investments im Hinblick auf Steuerlast und laufende Einnahmen

2. Vertretung & Kommunikation mit dem Finanzamt

    • Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem niederländischen Finanzamt (Belastingdienst).
    • Wir vertreten Sie bei Prüfungen, Einsprüchen oder Rückfragen.
    • Wir helfen bei der Beantragung und Optimierung von Vorauszahlungsbescheiden („voorlopige aanslag“).

 


 

 

Ihre Vorteile bei Advinez

  • Sicherheit & Rechtssicherheit: Fehler in der Steuererklärung können teuer werden. Mit uns vermeiden Sie Risiken und nutzen Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Zeitersparnis: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab, damit Sie sich auf Ihr Immobiliengeschäft konzentrieren können.
  • Steueroptimierung: Durch gezielte Strategien (z. B. tatsächliche Rendite, optimale Rechtsform) reduzieren Sie Ihre Steuerbelastung effizient.
  • Transparenz & Vertrauen: Persönliche, verständliche Beratung in Ihrer Sprache.

 

 

 

Häufige Fragen (FAQ)

  • Muss ich überhaupt eine Steuererklärung in den Niederlanden machen?
    Ja, wenn Sie eine Ferienwohnung besitzen, müssen Sie in der Regel eine Einkommensteuererklärung (box 3) abgeben.
  • Wie wird der Wert meiner Ferienwohnung ermittelt?
    Grundlage ist der WOZ-Wert zum Stichtag 1. Januar des Steuerjahres.
  • Was ist Box 3 und wie funktioniert die fiktive Rendite?
    Box 3 ist die niederländische Steuerkategorie für Vermögen (Sparguthaben, Immobilien, Investitionen). Auf den Wert Ihrer Ferienwohnung wird eine fiktive Rendite angesetzt, die besteuert wird.
  • Kann ich auch meine tatsächlichen Einnahmen versteuern?
    Ja – mit dem Formular „Opgaaf Werkelijk Rendement“ können Sie eine tatsächliche Renditeanzeige machen, sofern Ihre realen Einnahmen niedriger sind als die fiktive Rendite.
  • Fällt bei Vermietung Umsatzsteuer an?
    Das hängt ab: 9 %-BTW kann bei regelmäßiger Vermietung fällig werden.
  • Welche kommunalen Steuern sind zu beachten?
    Neben der Vermögenssteuer kann auch die Onroerende Zaak Belasting (OZB, Immobiliensteuer) und ggf. Touristensteuer anfallen.

 

 

Benötigen Sie weitere Informationen?


Möchten Sie mehr über die steuerliche Folgen, das neue Box-3-System und die Folgen für Ihre Situation erfahren? Bitte wenden Sie sich an uns.

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