
Steuerplan 2026: Einkommensteuer
Am Dienstag, den 16. September 2025, wurde am Tag der feierlichen Eröffnung des parlamentarischen Sitzungsjahres (Prinsjesdag) der Steuerplan für 2026 (Haushaltsplan 2026) bekannt gegeben. Der Steuerplan wird im Dezember 2025 in der Ersten Kammer behandelt. Nach Zustimmung beider Kammern ist der Steuerplan endgültig.
Die erwarteten steuerlichen Maßnahmen in Bezug auf die Einkommensteuer sind folgende:
Einkommensteuer
Änderung Box 3 - Steuer über das Vermögen
Der pauschale Ertrag für sonstige Vermögenswerte soll in Box 3 auf 7,78 Prozent erhöht werden.
Der Freibetrag für Vermögen wÜrde dann 51.396 Euro betragen.
Reparatur in Box 3 – Gegenbeweisregelung für Anleihen und andere kurzfristige Vermögenswerte
Die Gegenbeweisregelung in Box 3 wird wahrscheinlich rückwirkend ab dem 25. August 2025 angepasst, um die Besteuerung beim Kauf von Anleihen mit aufgelaufenen Zinsen oder vergleichbaren Vermögenswerten zu vermeiden. Die Anleihen und vergleichbaren Effekte werden in der Gegenbeweisregelung zum Verkehrswert einschließlich der aufgelaufenen Zinsen bewertet.
Ausschluss nicht marktgerecht handelnder verbundener Parteien von der Anwendung des Leerstandsfaktors
Wird eine Immobilie in Box 3 an eine verbundene Partei zu einem nicht marktgerechten Preis vermietet, ist die Anwendung des Leerstandsfaktors nicht mehr möglich. Verbundene Parteien, die jedoch marktgerecht vermieten, behalten die Möglichkeit, den Leerstandsfaktor anzuwenden.
Einkommenserklärung für qualifizierte ausländische Steuerpflichtige
Bisher mussten qualifizierte ausländische Steuerpflichtige jährlich eine Einkommenserklärung vorlegen um nachzuweisen, dass mehr als 90% Einkünfgte aus den Niederlanden erwirtschaftet wurden. Diese Verpflichtung soll nach Erwartung aufgehoben werden, es sei denn, der Steuerinspektor fordert dies ausdrücklich an.
Abbau des Selbständigenvorteils
Der Selbständigenvorteil soll im Jahr 2026 - 1.200 Euro betragen und bis 2027 auf 900 Euro reduziert werden.
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