
Steuerplan 2026: Lohnsteuer
Eine kurze Zusammenfassung der zu erwarteten steuerlichen Maßnahmen im Bezug auf die Lohnsteuer:
Lohnsteuer
Erhöhung des Aof-Beitrags
Ab 2026 wird der Aof-Beitrag dauerhaft um 225 Millionen Euro erhöht. 2026 und 2027 findet auch eine Verschiebung statt, wobei der niedrige Aof-Beitrag für kleine Arbeitgeber um 0,21% (2026) und 0,23% (2027) gesenkt wird, während der hohe Aof-Beitrag (mittelgroße und große Arbeitgeber) um 0,03% (2026) und 0,04% (2027) steigt.
Klarstellung zur Fahrradregelung
Für die Bereitstellung von (elektrischen) Fahrrädern, die auch privat genutzt werden, gilt ein Aufschlag (der versteuert wird) wie bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Es wird klargestellt, dass dieser Aufschlag nicht für Fahrräder gilt, die für den Arbeitsweg genutzt werden, aber allgemein nicht mit nach Hause genommen werden.
Einschränkung der ETK-Regelung
Ab dem 1. Januar 2026 werden bestimmte Kosten (Gas, Wasser, Strom und andere Versorgungsleistungen) von der steuerfreien Erstattung als außerterritoriale Kosten ausgeschlossen.
Versoberen der ETK-Regelung
Ab dem 1. Januar 2026 werden bestimmte Kosten (Gas, Wasser, Strom und andere Versorgungsleistungen) als steuerlich nicht abzugsfähige extraterritoriale Kosten für eingewanderte Arbeitnehmer, die vorübergehend in den Niederlanden arbeiten und nicht unter die Pauschalregelung für Expatriates fallen, ausgeschlossen.
Dienstwagen
Ab 2026 beträgt der geldwerte Vorteil für Elektroautos gleich viel wie der geldwerte Vorteil für nicht-elektrische Autos und beläuft sich auf 22%. Dienstwagen ob elektonisch oder nicht wird nun gleich behandelt.
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