
Rente aus Deutschland, Rente aus den Niederlanden – wo muss ich Steuern zahlen?
Am 1. Januar 2015 ist ein neuer Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden in Kraft getreten. Die betroffenen Rentner wurden bereits 2015 darüber informiert, die Konsequenzen waren jedoch nicht immer gleich ersichtlich.
Da im Frühjahr die Steuererklärungsfrist begonnen hat und das Finanzamt und die Steuerbehörden die Steuererklärungsformulare verschicken, ist es nun an der Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Vielen Steuerpflichtigen gelingt es nicht mehr, ihre Steuererklärungen auszufüllen. Dies bedeutet, dass eine Rentenzahlung, die zuvor in den Niederlanden versteuert wurde, nun möglicherweise in Deutschland versteuert wird oder umgekehrt. Oder dass der Steuerpflichtige künftig in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben muss.
Unsere Tipps:
- Kümmern Sie sich um die Einkommenserklärung in Ihrem Wohnsitzland (lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten)
- Um den Überblick zu behalten, Fehler vorzubeugen oder eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, engagieren Sie einen Steuerberater. Lassen Sie ihn beurteilen, welche Renten wo steuerpflichtig sind und mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
- Lassen Sie die Unterlagen durch den Berater prüfen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Während das deutsche Finanzamt sehr schnell einen Bescheid erlässt, ist die Steuerverwaltung sehr langsam und nutzt die gesetzliche Frist von 3 Jahren. Gegen beide Bescheide haben Sie jeweils 6 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Das Problem besteht darin, dass Sie die Veranlagungen koordinieren müssen, damit Sie keine doppelte Besteuerung vornehmen. Beispielsweise ist folgende Situation möglich: Sie erhalten den deutschen Bescheid zu Hause, haben jedoch keine Garantie, dass das niederländische Finanzamt den Bescheid innerhalb von 6 Wochen ausstellt, sodass Sie die Steuern prüfen können. Endet das Widerspruchsverfahren in Deutschland, wird es schwierig, eine Korrektur einzureichen (sofern diese notwendig ist).


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