Die 34-Tage-Regelung und Homeoffice im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland
Gültig ab 1. Januar 2026
Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland richtet besonderes Augenmerk auf Grenzgänger, die teilweise im Homeoffice arbeiten. Vor allem die sogenannte „34-Tage-Regelung“ spielt hierbei eine wichtige Rolle. Diese Regelung schafft mehr Klarheit für Arbeitnehmer, die in einem Land wohnen und im anderen Land arbeiten, jedoch regelmäßig von zu Hause aus tätig sind.
Was beinhaltet die 34-Tage-Regelung?
Die Regelung gilt für Grenzgänger, die normalerweise im Tätigkeitsstaat ihres Arbeitgebers arbeiten, jedoch gelegentlich im Wohnsitzstaat im Homeoffice tätig sind. Nach den aktuellen Vereinbarungen dürfen Arbeitnehmer maximal 34 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht auf den Wohnsitzstaat verlagert.
Das bedeutet:
- Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnt und für einen niederländischen Arbeitgeber arbeitet, darf bis zu 34 Tage von Deutschland aus arbeiten.
- Während dieser Tage bleibt das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn bei den Niederlanden.
- Wird die Grenze von 34 Tagen überschritten, kann das Besteuerungsrecht zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden.
Die Regelung verhindert somit, dass bereits bei gelegentlichem Homeoffice komplexe steuerliche Aufteilungen entstehen.
Warum ist diese Regelung wichtig?
Durch die starke Zunahme hybrider Arbeitsmodelle ist Homeoffice für viele Grenzgänger zu einem festen Bestandteil des Arbeitsalltags geworden. Ohne besondere Vereinbarungen könnte jeder einzelne Homeoffice-Tag dazu führen, dass das Wohnsitzland ein Besteuerungsrecht erhält. Dies würde sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche administrative Belastungen verursachen.
Die 34-Tage-Regelung bietet daher:
- mehr Rechtssicherheit;
- geringeren Verwaltungsaufwand;
- einfachere Lohnabrechnung;
- eine Verringerung des Risikos der Doppelbesteuerung.
Folgen bei Überschreitung der 34 Tage
Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 34 Tage im Homeoffice arbeitet, verändert sich die steuerliche Situation erheblich. In diesem Fall darf der Wohnsitzstaat den Teil des Einkommens besteuern, der auf die Homeoffice-Tage entfällt.
Dies kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Steuererklärungen in beiden Ländern;
- Steuerberaterkosten in den Niederlanden und in Deutschland;
- komplexe Aufteilung des Arbeitslohns, evtl. Salary Split;
- Anpassungen bei der Lohnsteuer;
- zusätzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber;
- Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
In solchen Fällen sind Arbeitgeber häufig verpflichtet, den Arbeitsort genau zu dokumentieren. Sie müssen prüfen, in welchem Land die Lohnsteuern abzuführen sind, eine Entscheidung treffen, diese begründen und dokumentieren. Diese Verpflichtung besteht hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber der niederländischen Steuerverwaltung und dem deutschen Finanzamt.
Administrative Anforderungen / Veraltungstechnische Hinweise
Für Grenzgänger ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig. Empfehlenswert ist es:
- sämtliche Homeoffice-Tage exakt zu erfassen;
- Kalender, Reiseunterlagen und Arbeitspläne aufzubewahren;
- klare Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten;
- regelmäßig zu überprüfen, ob die Grenze von 34 Tagen überschritten wird.
Auch Arbeitgeber sollten geeignete interne Systeme zur Erfassung grenzüberschreitender Homeoffice-Tätigkeiten einrichten.
Empfehlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die steuerlichen Auswirkungen des Homeoffice hängen immer von der individuellen Situation ab. Faktoren wie Wohnsitz, Art der Tätigkeit, Sozialversicherung und Umfang der Homeoffice-Arbeit spielen dabei eine wichtige Rolle.
Daher empfiehlen wir:
- frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen;
- Arbeitsverträge und Homeoffice-Regelungen rechtlich prüfen zu lassen;
- die Lohnabrechnung rechtzeitig anzupassen;
- sozialversicherungsrechtliche Fragen gesondert zu analysieren.
Gerade bei dauerhaft hybridem Arbeiten kann professionelle Beratung helfen, steuerliche Risiken zu vermeiden.
Fazit
Die 34-Tage-Regelung im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland schafft für Grenzgänger mehr Flexibilität beim Homeoffice, ohne sofort komplexe steuerliche Folgen auszulösen. Dennoch bleibt eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Sobald die Grenze von 34 Homeoffice-Tagen überschritten wird, können umfangreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen greifen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren daher von klaren Vereinbarungen und einer frühzeitigen steuerlichen Beratung.
Für die Sozialversicherung gelten andere Regeln!
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