Vermögenssteuer BOX 3 in den Niederlanden
Die Versteuerung der Ferienimmobilie findet in den Niederlanden anders statt als in Deutschland.
In den Niederlanden werden (noch) nicht die tatsächlichen Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung versteuert.
Es gibt eine sogenannte fiktive Versteuerung der Ferienimmobilie, die den WOZ-Wert der Immobilie versteuert. Diese fiktive Versteuerung kann vorteilhaft oder nachteilhaft auswirken.
Durch die fiktive Versteuerung müssen auch Eigentümer des Ferienhauses in den Niederlanden Steuer zahlen, wenn Sie nicht vermieten und das Ferienhaus nicht mit Darlehen finanziert haben. Das Gerichtshof hat entschieden, dass diese fictive Versteuerung nicht zulässig ist. Nach dem Urteil des Gerichtshofes muss Belastingdienst sämtliche Steuererklärungen die noch nicht definitiv feststehen überprüfen und den Bürgern die Möglichkeit bieten die tatsächliche Rendite zu melden.
Es ist eine Widerlegungsregelung in Kraft getreten.
Die in BOX 3 des niederländischen Steuergesetzes vorgesehene Widerlegungsregelung ermöglicht es Steuerzahlern nachzuweisen, dass ihr tatsächliches Vermögen niedriger ist als die von der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung festgelegte Standardrendite (der Steuersatz zur Berechnung des Einkommens aus Vermögen). Dies kann beispielsweise für Personen mit hohen Schulden oder einer geringeren Rendite auf ihr Vermögen als von den Steuerbehörden berechnet vorteilhaft sein.
Wer ist von der Regelung betroffen?
Jahre 2017 bis 2020, wobei per 24-12-2021 noch kein definitiver Bescheid Einkommensteuer vorlag oder gegen diesen Bescheid innerhalb 6 Wochen Einspruch eingelegt wurde.
Falls noch keine definitive Berechnung ist stattgefunden, sind folgende Fristen zu beachten:
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Über das Jahr 2017- OWR (opgaaf werkelijk rendement) bis zum 31.12.2022 einreichen,
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Über das Jahr 2018- OWR (opgaaf werkelijk rendement) 12.2023 einreichen,
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Über das Jahr 2019- OWR (opgaaf werkelijk rendement) 12.2024 einreichen,
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Über das Jahr 2020- OWR (opgaaf werkelijk rendement) 12.2025 einreichen.
Belastingdienst musste für das Jahr 2022 bereits viele definitive Bescheide Einkommensteuer verschicken, da die Verjährung zum Ende 2025 droht.
Wir empfehlen gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen und das Formular OWR einzureichen.
Hierzu verschickt Belastingdienst ein Formular „Opgaaf werkelijk rendement“ an die Steuerpflichtigen, die in Ihren Steuererklärungen BOX3 ausgefüllt hatten.
Es ist jedoch nicht notwendig auf das Formular zu warten. Das Formular „Opgaaf werkelijk rendement“ kan telefonisch unter +31 555 385 385 bestellt werden oder online mit der BSN-Nummer und der persönlichen DigiD ausgefüllt und eingereicht werden.
In einigen Fällen lohnt es sich das Formular einzureichen, auch wenn nach der Berechnung der wirklichen Rendite kein Vorteil zu erwarten ist. Die Gesetzgebung ist noch nicht definitiv, viele Details sind noch nicht geklärt und noch nicht im Gesetz verankert.
Benötigen Sie Hilfe beim Aufüllen des Formulars? Kontaktieren Sie uns via Contactformular oder Whats app.
Wir sind von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar.