
Steuerplan 2026: Mehrwertsteuer
Verwachte fiscale maatregelen met betrekking tot omzetbelasting vind je hieronder:
Die erwarteten Steuermaßnahmen im Bereich Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer:
Mehrwertsteuer
Keine Mehrwertsteuererhöhung für Sport, Kultur und Medien, jedoch Mehrwertsteuererhöhung für Beherbergung
Die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2026 tritt (noch) nicht in Kraft. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9 % bleibt daher bestehen.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9 % für Beherbergung (Hotels, Pensionen und Ferienunternehmen) auf 21 % erhöht.
Anpassung des Vorsteuerabzugs für Immobilieninvestitionsdienstleistungen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien eine Anpassung des Vorsteuerabzugs. Dies bedeutet, dass die abzugsfähige Mehrwertsteuer angepasst werden muss, wenn sich die Nutzung eines Investitionsguts innerhalb von fünf Jahren ändert. Es gilt ein Schwellenwert von 30.000 € pro Dienstleistung.
Korrekturmaßnahme für die Mehrwertsteuerbefreiung für kulturelle und soziale Dienstleistungen
Soziale oder kulturelle Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, sofern sie nicht gewinnorientiert sind. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 2026 geändert, sodass auch gewinnorientierte Einrichtungen von der Steuerbefreiung profitieren können.
Antrag auf niederländische Mehrwertsteuerrückerstattung über ein ausländisches Portal
Nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmer, die einen Antrag auf niederländische Mehrwertsteuerrückerstattung über ein ausländisches Portal stellen, sind ab dem Jahr 2026 ihrem Antrag unverzüglich die entsprechenden Rechnungen und Einfuhrdokumente beifügen, sofern diese einen Wert von 1.000 € (ohne Mehrwertsteuer) bzw. 250 € (für Kraftstoffrechnungen) übersteigen.
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