Ferienhaus Niederlande

Ferienwohnung oder Ferienhaus in den Niederlanden

 

Sind Sie Eigentümer einer Ferienwohnung in den Niederlanden? Dann müssen Sie sich mit speziellen steuerlichen Vorschriften im Rahmen der niederländischen Einkommensteuer und/oder Mehrwertsteuer auseinandersetzen.

Sobald Sie eine Ferienimmobilie kaufen, unabhängig davon, ob mit oder ohne Finanzierung, sind Sie ab dem ersten Tag in den Niederlanden steuerpflichtig. Sie müssen auch eine BSN-Nummer beantragen. Oft wird die BSN-Nummer bereits für den Kauf beim Notar benötigt.

Besitzen Sie ein Ferienhaus,  Ferienwohnung, ein Chalet oder einen Wohnwagen, mit oder ohne einen WOZ-Wert, gilt bei der Vermietung der Immobilie die Einkommensteuer nach BOX 3. Ohne einen WOZ-Wert wird die Vermietung anders behandelt. Kontaktieren Sie uns zu diesen Fragen.

Besitzen Sie jedoch ein Chalet oder einen Wohnwagen ohne WOZ-Wert, werden Sie bei der Vermietung für die Einkommensteuer höchstwahrscheinlich als Unternehmer eingestuft.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Steuererklärungen korrekt, vollständig und so vorteilhaft wie möglich einzureichen.

Lesen Sie mehr zum Thema „Ferienhaus in den Niederlanden“ unseren Artikel: Vermögenssteuer BOX 3 in den Niederlanden

Unser Service

  • Unterstützung bei der Beantragung einer BSN-Nummer in den Niederlanden (falls noch nicht vorhanden);
  • Feststellung der steuerlichen Situation Ihres Ferienhauses in den Niederlanden(Eigenutzung /Privatnutzung, Vermietung oder Leerstand);
  • Ermittlung des Wertes in Box 3 und Angabe von Einkünften in den Niederlanden;
  • Verarbeitung von Mieteinnahmen und eventuellen Kosten;
  • Anwendung der richtigen Freibeträge und Steuervorschriften;
  • Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  • Erstellung und Einreichung Ihrer Umsatzsteuererklärung;
  • Erstellung und Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung.
  • Beurteilung der Situation bezüglich der Zweitwohnungsteuer / Forensenbelasting
  • Ausfühlen und Einreichen der OWR – Formulare (Opgaaf werkelijk rendement) beim Belastingdienst.
  • Überprüfung der vorliegenden vorläufigen oder definitiven Bescheide Einkommensteuer Niederlande

 

 

Welche Steuererklärungen erstellen Sie?

Wir sind Steuerberater nach niederländischem Recht und erstellen folgenden Steuererklärungen:

Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Dividendensteuer,

Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Glücksspielsteuer,

Für wen?

Für Privatpersonen oder Unternehmen.

Unser Service richtet sich sowohl an niederländische Einwohner als auch an ausländische Eigentümer eines Ferienhauses in den Niederlanden. Wir sorgen dafür, dass Ihre steuerlichen Verpflichtungen gemäß der niederländischen Gesetzgebung korrekt erfüllt werden.

 

 Warum uns wählen?

  • Fachwissen über niederländische Steuerregelungen für Ferienimmobilien
  • Vollständige Entlastung bei Verwaltung und Steuererklärung
  • Persönliche Betreuung und klare Erklärung. 

 

Mehr wissen?

Möchten Sie wissen, wie wir Ihnen bei der Einkommensteuer und/oder Umsatzsteuer für Ihre Ferienwohnung in den Niederlanden helfen können? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch oder eine persönliche Beratung.

Bel ons +31 (0) 541 700200

Wij zijn van maandag tot en met donderdag telefonisch bereikbaar van 9:00 tot 16:30 uur.

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